Unterrichtsbedingungen (neu ab 01.03.2022)
Durch eine Änderung in der Gesetzeslage dürfen Neu-Verträge ab dem 01.03.2022 nur noch unbefristet mit einer monatlichen Kündigungsfrist (das bedeutet fast keine Absicherung für die Lehrkräfte) oder aber befristet für eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden. Alle Alt-Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden sind davon unbenommen und profitieren noch von einer besseren Flexibilität.